Kapitaldienstfähigkeit / Haushaltsrechnung
Für fast jede Finanzierung wird von einem Finanzinstitut die Kapitaldienstfähigkeit geprüft, egal ob es sich um einen Privatkunden oder einen Gewerbekunden handelt. Beim Privatkunden wird auch häufig von der Haushaltsrechnung gesprochen, die Herangehensweise ist aber grundsätzlich die gleiche.
Mit der Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit wird geprüft, ob das Einkommen ausreicht, um den angefragten Kredit zurückführen zu können. Basis der Berechnung sind die vom Kunden vorgelegten Unterlagen.
Bei Privatpersonen sind die wesentlichen Unterlagen Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge. In der Haushaltsrechnung werden alle Einkünfte die regelmäßig eingehen berücksichtigt (Arbeitslohn, Kindergeld, Rente, Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Mieteinnahmen etc.). Auf der Ausgabenseite sind die Warmmiete und die Raten bereits bestehender Kredite wesentliche Punkte. Darüber hinaus setzen die meisten Banken für Lebenshaltungskosten pauschale Beträge pro Person an, wobei die Beträge von Bank zu Bank sehr unterschiedlich sind. Um seine tatsächlichen monatlichen Kosten abschätzen zu können, kann man mit Hilfe der Bankkontoauszüge relativ schnell feststellen, was für Versicherungen, Telefon, Lebensmittel, Kleidung etc. durchschnittlich im Monat ausgegeben wird.
Für Unternehmen ist es sehr ähnlich, aber viel einfacher, da jedes Unternehmen verpflichtet ist seine Einnahmen und Ausgaben in der Buchhaltung zu erfassen. Aus der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) kann man die relevanten Daten ablesen. Wenn man die Buchhaltung nicht selbst macht, bekommt man die BWA von seinem Steuerberater. Unternehmen, die eine größere Anschaffung planen, die zu deutlich höheren Umsätzen führen soll, können dies um eine Planungsrechnung ergänzen.
Wer die Ermittlung seiner Kapitaldienstfähigkeit im Vorfeld einer Kreditanfrage bereits selbst gemacht hat, sieht welche Kreditrate er sich leisten kann und geht damit gut gerüstet in das Kreditgespräch.
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